Carsten Grohmann berät und vertritt Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts betreut er Betriebsräte in betriebsverfassungsrechtlichen und mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten sowie bei betrieblichen Re- oder Umstrukturierungen. Er vertritt diese in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, vor Einigungsstellen und in Beschlussverfahren.
Sein Beratungsschwerpunkt im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts liegt in der Gestaltung und Prüfung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, der Beratung bei Abmahnung, Versetzung, Kündigung sowie im Kündigungsschutzrecht. Er vertritt seine Mandanten in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen Instanzen.
Auf Wunsch führt er Inhouse-Seminare zu allen arbeitsrechtlichen Themen durch.
Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Grohmann direkt unter:
grohmann@zimmermann-scholz.de