Zum Arbeitsrecht gehört die Verhandlung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Durchsetzung von Entgelt, Eingruppierung und Urlaub, das Verhandeln von Aufhebungsverträgen, Stock Options und Abfindung oder die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, ebenso wie die Überprüfung von Zeugnissen.
Hierzu gehört auch der kollektive Bereich der Betriebsverfassung, mit der Beratung von Betriebsräten, dem Führen von arbeitsgerichtlichen Verfahren und der Verhandlung in Einigungsstellen.
Ihnen ist gekündigt worden?
Bitte beachten Sie: in den meisten Fällen muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie zu dem Termin Ihren Arbeitsvertrag und die Kündigung mit.
Wir beraten Sie, lösen Ihr Problem außergerichtlich oder führen einen Kündigungsschutzprozess für Sie. Wir kümmern uns um Ihre Rechtsschutzversicherung oder beantragen Prozesskostenhilfe für Sie.
Sie sind Betriebsrat?
Das Betriebsverfassungsrecht enthält viele Möglichkeiten für Betriebsräte. Sie brauchen eine Beratung, eine Schulung oder einen Sachverständigen zu einem bestimmten Thema, die Vertretung vor dem Arbeitsgericht oder den Beistand bei der Verhandlung mit dem Arbeitgeber? Sie benötigen Beistand bei der Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen, z. B. bei Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan? Sie wollen wissen, was auf Sie als Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat zukommt? Sie brauchen schnell eine einstweilige Verfügung?
Rufen Sie uns an. Wir klären auch die Kostenfrage für Sie.
Rund um den Arbeitsvertrag:
Sie benötigen Hilfe beim Abschluss eines vorteilhaften Arbeitsvertrages oder die Überprüfung Ihres derzeitigen Arbeitsvertrages?
Wir helfen Ihnen.
Zimmermann, Scholz und Partner. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
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